Montag, 10. September 2018

2: Pressemitteilungen

Standard-Datenschutzmodell: Anwender können mit ersten Bausteinen arbeiten

Mit dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) wird eine Methode bereitgestellt, mit der Verantwortliche und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung, bei der Datenschutzberatung und bei der Prüfung von Datenverarbeitungen beurteilen können, ob personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat empfohlen, dieses Modell zur Erprobung anzuwenden. Die ersten Bausteine stehen zur Verfügung.

Im Handbuch zur Methodik des Standard-Datenschutzmodells wird auf einen Katalog mit technischen und organisatorischen Referenzmaßnahmen hingewiesen. Die DSK hat im April 2018 beschlossen, dass der in einzelne Bausteine gegliederte Katalog sukzessive zunächst von einzelnen Aufsichtsbehörden veröffentlicht und zum Test durch Anwender freigegeben werden sollen.

Zu diesem Zweck wurde eine Unterarbeitsgruppe „SDM-Bausteine“ eingerichtet, an der die folgenden Datenschutzbehörden mitwirken: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und Der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland. Diese Arbeitsgruppe hat bislang die folgenden sieben Bausteine erarbeitet und nun veröffentlicht:

  • Datenschutz-Management
  • Planung / Spezifikation
  • Dokumentation
  • Protokollierung
  • Trennung
  • Löschen
  • Aufbewahrung

Zu finden sind die Texte unter
https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/datenschutzmodell/ [Extern]

Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, begrüßt das Vorliegen dieser Bausteine, die anlässlich der heutigen Sommerakademie in Kiel vorgestellt werden:
„Bisher arbeiten schon viele Anwender im Bereich der IT-Sicherheit mit den Grundschutz-Katalogen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, die über die letzten Jahrzehnte erstellt und verfeinert wurden. Für das Standard-Datenschutzmodell läuft das Arbeiten mit den datenschutzspezifischen Bausteinen nun an. Wir brauchen das Feedback aus der Praxis: Wie verständlich sind die Bausteine? Decken sie die meisten Konstellationen ab? Was fehlt? Diese Informationen wollen wir in der nächsten Version berücksichtigen.“

Die Autorinnen und Autoren der Unterarbeitsgruppe weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Bausteine noch nicht in der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmt sind. Sie empfehlen den Anwendern, ihre Erfahrungen bei der Erprobung der Bausteine den Datenschutzbehörden mitzuteilen und somit zur Weiterentwicklung von Methode und Maßnahmen beizutragen.

Das SDM-Methodik-Handbuch (V1.1, Erprobungsfassung) kann bezogen werden unter:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/201804_ah_sdm.pdf [Extern]

 

Bei Nachfragen und für Ihr Feedback zu den Bausteinen wenden Sie sich bitte an:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel

Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de